Treuhandkonto

Das Vorsorge Treuhandkonto für Ihre Bestattung

Wenn sie sich  für eine Bestattungsvorsorge entschieden haben, können Sie die Kosten im Voraus durch eine Versicherung absichern oder den Betrag auf ein Treuhandkonto einzahlen. 

Das Treuhandkonto wird für Sie bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG eingerichtet, damit Ihr Geld in jedem Fall abgesichert und vor dem Zugriff Dritter geschützt ist.

Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG unterliegt dem strengen deutschen Aktienrecht. Ihre Treuhandeinlage ist zusätzlich abgesichert durch die Ausfallbürgschaft eines inländischen Kreditinstitutes auch bei Insolvenz in jedem Fall abgesichert. Eine entsprechende Bestätigung erhalten Sie selbstverständlich nach Einrichtung des Treuhandkontos.

Wenn Sie das Geld für die Bestattung auf einem Treuhandkonto absichern möchten, kümmern wir uns um erforderlichen Formalitäten für die Einrichtung des Treuhandkontos bei der Treuhand AG.

Treuhandkonto statt Sparbuch

Das einfache Sparbuch oder ein Girokonto sind keine gute Lösung, um Ihr Geld in jedem Fall zu schützen.

Damit Sie sicher sein können, dass ihr Geld später auch wirklich für die Bestattungskosten verwendet wird, sollten Sie es vor dem Zugriff Dritter schützen. Mit unserem Vorsorge Treuhandkonto ist das eingezahlte Geld für die Bestattung zweckgebunden und darf durch Dritte  nicht angetastet werden. Die Vorsorge-Gelder werden ausschließlich für die Deckung der Bestattungskosten verwendet. Überschüsse werden später nach Vorlage einer detaillierten Kostenabrechnung an die Erben ausgezahlt. Einfache Sparbücher oder Girokonten können diesen Schutz nicht bieten.

Ein Beispiel:

Ein Ehepaar hat Geld auf einem Sparbuch für die Bestattungskosten zurückgelegt. Dann wird ein Ehepartner pflegebedürftig und in einem Pflegeheim professionell betreut. Die Heimkosten werden nur zum Teil durch die Pflegeversicherung übernommen und durch die monatlichen Zuzahlungen ist das Vermögen des Ehepaars schnell aufgebraucht. Nun wird beim Sozialamt Unterstützung für die Pflegekosten beantragt. Zwar hilft das Sozialamt weiter, doch verlangt es, dass alle Vermögenswerte offen gelegt werden. Das Sparkonto muss aufgelöst und für die Deckung der Pflegekosten verwendet werden.

 

Schutz vor dem Sozialamt

Wenn jemand auf finanzielle Hilfe vom Staat angewiesen ist, muss zunächst das gesamte verwertbares Vermögen eingesetzt werden, bevor dieser einspringt. Dabei gibt es aber gewisse Freibeträge, die nicht angetastet werden, das sogenannte Schonvermögen. Dazu zählt auch das für die Bestattung hinterlegte Geld, es muss jedoch nachweisbar zweckgebunden für die Bestattung angelegt und angemessen sein.

Darum ist ein Bestattungsvorsorgevertrag  in Verbindung mit dem Treuhandkonto der beste Weg, Ihr Geld zu schützen. Das Sozialamt hat keinen Zugriff auf das Treuhandkonto  und eine Pfändung ist ebenfalls ausgeschlossen.

Sollte das Sozialamt trotz aller gegenlautenden Urteile die Verwertung verlangen und auf die Auflösung Ihrer zweckgebundenen Treuhandeinlage drängen, dann steht Ihnen der Rechtsbeistand der DeutschenBestattungsvorsorge Treuhand AG für die telefonische juristische Erstberatung zur Verfügung.